1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Durch die Anmeldung zu einem Kurs erkennt der Teilnehmer die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vhs an, die in der Geschäftsstelle aufliegen und dem Teilnehmer auf Verlangen ausgehändigt werden. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich von der Geschäftsleitung der vhs bestätigt sind.
2. Anmeldung und Zahlung der Kursgebühr
Die Anmeldung zu Kursen und Veranstaltungen soll spätestens 8 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Die Anmeldung kann schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief), telefonisch oder persönlich erfolgen und ist für den Teilnehmer verbindlich. Der Vertrag kommt mit Annahme durch die vhs, die keiner bestimmten Form bedarf, zustande. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung/Rechnung. Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Ohne vorherige Zahlung der Gebühren ist eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen ausgeschlossen.
2.1 Gebühreneinzug
Die Gebühren werden bei erteilter Abbuchungsermächtigung per Lastschrifteinzug vom angegebenen Konto abgebucht. Kosten, die durch fehlerhafte Angaben der Bankverbindung des Teilnehmers, unberechtigten Widerruf oder nicht ausreichende Kontodeckung entstehen, gehen zu Lastender Kontoinhaber.
3. Unterrichtsort, Unterrichtsräume und Unterrichtsstunden
Die Kurse finden in Räumen der vhs (Ländgasse 41), der Berufsschule (Luitpoldstr. 26), oder in anderen Einrichtungen statt. Der Unterrichtsort wird auf der Anmeldebestätigung/ Rechnung angegeben. Die Unterrichtsräume und deren Einrichtung sind von den Teilnehmern pfleglich zu behandeln. Nach Unterrichtsende sind die Räume in ordentlichem Zustand und mit unveränderter Möblierung zu verlassen. In allen Schulgebäuden sowie Unterrichtsräumen gilt absolutes Rauchverbot. Die Unterrichtsstunde umfasst, wenn nichts anderes angegeben, 45 Minuten.
4. Ferienordnung
Die kursfreien Tage richten sich nach der für Bayern gültigen Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen. Änderungen können mit dem jeweiligen Dozenten abgesprochen werden, bedürfen jedoch der Zustimmung der Geschäftsleitung.
5. Teilnahmebescheinigung
Die vhs bescheinigt dem Teilnehmer auf Wunsch und nach regelmäßiger Teilnahme nach Beendigung des Kurses den Kursbesuch und den behandelten Unterrichtsstoff. Für eine solche Bescheinigung wird eine Bearbeitungsgebühr von 6,00 € erhoben.
6. Lehrpläne/Absage von Kursen
Die vhs behält sich die Änderung des Lehrplanes, die Verlegung und Absage von Kursen aus organisatorischen Gründen vor. Die vhs wird ihre eingeschriebenen Hörer bei Verlegung oder Absage nach Möglichkeit rechtzeitig in geeigneter Form benachrichtigen. Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Bei Absage durch die vhs vor Kursbeginn wird die bezahlte Kursgebühr in voller Höhe rückerstattet. Bei Absage durch die vhs nach Kursbeginn erfolgt anteilige Rückerstattung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine Kündigung durch den Teilnehmer ist ausgeschlossen, wenn der Inhalt des Kurses nur unwesentlich verändert wird.
7. Gebührenerhöhung / Staffelpreisregelung
Kurse mit festgelegter Mindestteilnehmerzahl können bei Nichterreichen dieser Zahl nur durch geführt werden, wenn die Gebühren erhöht werden. In diesem Fall bedarf es der Absprache mit der vhs Geschäftsstelle.
Für den Fachbereich Fremdsprachen gilt nachstehende Staffelpreisregelung: Ist mit Kursbeginn die von der vhs festgesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, muss der Kurs abgesetzt werden, es sei denn, die Teilnehmer erklären sich bereit, den durch die Staffelpreistabelledefinierten Aufpreis zu zahlen. Die angegebene Kursgebühr von 68,00 € bei 15 Kurstagen gilt ab einer Kursgröße von mindestens 12 Teilnehmern. Um Ihnen auch bei weniger als 12 Teilnehmern Ihren Sprachkurs zu ermöglichen, bieten wir Ihnen folgende Staffelpreisregelung an:
11 Kursteilnehmer 74,00 €
10 Kursteilnehmer 80,00 €
9 Kursteilnehmer 86,00 €
8 Kursteilnehmer 95,00 €
7 Kursteilnehmer 107,00 €
6 Kursteilnehmer 119,00 €
5 Kursteilnehmer 131,00 €
Die endgültige Teilnehmerzahl und der damit geltende Preis werden am dritten Kurstag festgelegt. Durch eine nach dem dritten Kurstag erneut eintretende Änderung der Teilnehmerzahl wird die getroffene Vereinbarung nicht mehr berührt. Ein Anspruch auf erneute Anpassung besteht weder seitens der vhs noch seitens der Kursteilnehmer. Wird im Kurs keine Einigung erzielt, wird der Kurs von der vhs abgebrochen. Erfolgt der Abbruch nach der ersten Unterrichtsstunde, werden die Kursgebühren an die Teilnehmer in vollem Umfang zurückerstattet. Erfolgt der Abbruch später, sind die bis dahin gehaltenen Stunden anteilig von den Kursteilnehmern zu bezahlen. Sollte der Teilnehmer mit den Kurskonditionen nicht einverstanden sein, kann er sofort vom Vertrag zurücktreten. Dies muss umgehend, spätestens aber drei Tage vor dem zweiten Kurstermin bei der vhs Geschäftsstelleangezeigt werden.
8. Haftung
Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt. Die vhs Landshut haftet NICHT für die Garderobe ihrer Hörer.
9. Reiseveranstaltungen
Bei allen mehrtägigen Reiseveranstaltungen ist die vhs Landshut nicht Reiseveranstalter, sondern nur Vermittler. Der jeweilige Reiseveranstalter geht aus dem Anmeldeformular hervor. Es gelten die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
10. Musikabteilung
Für die Musikabteilung der vhs Landshut gelten zusätzlich die im Vorspann des Musikprogramms abgedruckten Vereinbarungen.
11. Fachbereiche Berufliche Bildung, EDV / e-media@cademy
Für die Fachbereiche Berufliche Bildung und EDV / e-media@cademy gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingen für Beruflihe Bildung, EDV / e-media@cademy.
12. Prüfungsvoraussetzungen/Prüfungen
Schließt ein Kurs oder ein Ausbildungslehrgang mit einer Prüfung ab, so ist allein der Teilnehmer dafür verantwortlich, dass er die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen, die vor Kursbeginn bekannt gegeben worden sind, erfüllt. Die vhs ist nicht verpflichtet, das Vorliegen der Voraussetzungen zu überprüfen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung oder Ableistung einer Prüfung.
13. Kündigung von Kursen, Lehrgängen, Seminaren
Der Vertrag über die Teilnahme an einem Kurs, Ausbildungslehrgang oder Seminar kann vom Teilnehmer nur aus wichtigem Grund, der durch geeignete Unterlagen nachzuweisen ist (z.B. ärztl. Attest), gekündigt werden. Die Kündigung ist gegenüber der vhs auszusprechen und bedarf der Schriftform. Kündigt der Teilnehmer bis zum zehnten Tag vor Kursbeginn, werden bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe zurückerstattet; wird die Kündigung später, jedoch noch vor Kursbeginn ausgesprochen, werden die bezahlten Gebühren abzüglich einer Verwaltungsgebühr i. H. v. 11,00 € zurückerstattet. Bei Kündigung während des Kurses werden die Gebühren anteilig zurückerstattet. Die vhs ist jedoch berechtigt, für bereits erbrachte Leistungen sowie sonstige Aufwendungen ohne Nachweis 50% der Kursgebühren einzubehalten. Macht der Teilnehmer geltend, die bereits erbrachten Leistungen und sonstigen Aufwendungen seien tatsächlich geringer, hat er hierfür den Nachweis zu erbringen. Bei Lehrgängen steht dem Teilnehmer ein Kündigungsrecht zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Kursbeginn und danach mit einer Frist von 3 Monaten zu. Kommt der Kursteilnehmer bei einem Kurs oder Lehrgang, bei dem die Kursgebühr in Raten zahlbar ist, mit der Zahlung einer Rate in Verzug und zahlt er trotz einer Nachfrist nicht, so ist die vhs zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers vom Kurs berechtigt.
14. Anerkennung Sozialpass der Stadt Landshut
Die vhs Landshut erkennt den Sozialpass der Stadt Landshut an. Hierzu ist eine persönliche Anmeldung in der Geschäftsstelle - unter Vorlage des Sozialpasses der Stadt Landshut und eines Lichtbildausweises - erforderlich. Die Details und die Gebührenregelung entnehmen Sie bitte unserem Flyer "Sozialpass", welcher in der Geschäftsstelle aufliegt.
15. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit Bekanntgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren die früheren Bedingungen ihre Gültigkeit. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Vereinbarungen ungültig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.